Aktuelles Steuerrecht



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.
Eltern können für ihre Kinder keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange diese ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.
Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Um einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Bundesfinanzhofs entgegenzuwirken, verbietet die Bundesregierung nun per Gesetz den sofortigen Werbungskostenabzug für vorausbezahlte Erbbauzinsen.
Beim Erwerb einer Immobilie von nahen Angehörigen kann anstelle eines abgewogenen Kaufvertrags eine "versteckte" Unterhaltsvereinbarung vorliegen.
Mit Spannung wird der Ausgang der Revision am Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten erwartet.
Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.
Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.
Bei dem erst 2004 eingeführten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat die Bundesregierung bereits wieder Änderungen vorgenommen, um der Kritik aus der Praxis gerecht zu werden.