Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Schätzung der Verzinsung mit 3 %

Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.

Ein Steuerzahler behauptete, ca. 350.000 Euro von der Bank abgehoben, in bar zu Hause aufbewahrt und innerhalb von drei Jahren für verschiedene Zwecke ausgege-ben zu haben. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen, weshalb das Fi-nanzamt für diesen Zeitraum Zinseinkünf-te in Höhe von 3 % pro Jahr annahm und per Schätzungsbescheid festsetzte. Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde diese Schätzung nun bestätigt.


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