Steuern verstehen –
einfach erklärt.
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Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen
Die geforderte Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter wird nun gesetzlich verankert.
Am 3. September 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen. Darin ist auch die bereits vielfach geforderte Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter enthalten. Bisher galt hier eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung mit entsprechend hohem bürokratischem Aufwand. Ausgenommen sind aber Arbeitnehmer von Konzernunternehmen. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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