Steuern verstehen –
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Sachsen gibt beim Elterngeld nach

Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.

Anders als die übrigen 15 Bundesländer hat Sachsen bisher Elterngeld-Empfänger besser gestellt und das Mindest-Elterngeld von 300 Euro monatlich vom Progressionsvorbehalt ausgenommen. Doch auf Druck der anderen Bundesländer gibt die sächsische Landesregierung diese Sonderrolle nun auf. Das Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber, wie viele andere staatliche Leistungen auch, dem Progressionsvorbehalt.


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