Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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PC im Arbeitszimmer spricht für berufliche Nutzung

Für einen PC, der in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer steht, muss die berufliche Verwendung nicht nachgewiesen werden.

Hat das Finanzamt Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt, müssen Sie nicht mehr nachweisen, dass ein dort aufgestellter PC ausschließlich beruflich verwendet wird. Alleine die räumliche Zuordnung spricht schon für eine derartige Zweckbestimmung meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 K 1960/98). Sie können also die Anschaffungskosten in jedem Fall im Wege des Werbungskostenabzugs geltend machen.


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