Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen bei der Gewinntantieme

Verluste aus den Vorjahren müssen bei der Berechnung einer Gewinntantieme berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach mit einem Gewinnvortrag verrechnet werden.

In die Bemessungsgrundlage der Tantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer müssen auch Jahresfehlbeträge aus den Vorjahren einbezogen werden, die unter seiner Verantwortung entstanden sind. Eine Verrechnung der Fehlbeträge mit einem vorhandenen Gewinnvortrag ist nicht zulässig, andernfalls entsteht eine verdeckte Gewinnausschüttung.


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