Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

Infodienst



Übergang von Mietereinbauten in das Vermietereigentum

Geld- oder Sachleistungen können auch zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können auch Geld- oder Sachleistungen gehören, die erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters übergehen.

Beispiel: Auf Ihrem Grundstück hat Ihr Mieter ohne Ihre Einwilligung ein Gebäude errichtet. Diese Gebäude geht entschädigungslos in Ihr Eigentum über.

Daher ist bei Ihnen als Vermieter der Gebäudewert zum Zeitpunkt des Übergangs als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Es ist nicht erforderlich, dass dieser Vermögenszuwachs seine Grundlage in dem Nutzungsvertrag hat.


Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ihre steuerlichen Fragen verdienen eine klare Antwort