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Kündigung des Erbschaftsteuer-DBA mit Österreich

Wegen des Wegfalls der österreichischen Erbschaftsteuer hat die Bundesrepublik zum Jahresende das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt.

Deutschland hat fristgerecht zum Jahresende das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer gekündigt. Hintergrund ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer. Das Verfassungsgericht hatte dort - ähnlich wie in Deutschland - die Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage festgestellt. Anders als in Deutschland hatte die österreichische Regierungskoalition aber beschlossen, keine Änderungen vorzunehmen, womit die Erbschaftsteuer in Österreich zum 31. Juli 2008 wegfällt. Bereits ab dem 1. Januar 2008 ist aber das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich nicht mehr anwendbar. Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich ist von der Kündigung nicht betroffen.


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