Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Beiträge zur Berufshaftpflicht eines angestellten Anwalts

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Arbeitslohn sein.

Wenn ein Arbeitgeber ohne überwiegendes betriebliches Interesse die Beiträge für die Versicherung eines Arbeitnehmers übernimmt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dazu gehören nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts, die deren Arbeitgeber übernimmt. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient daher primär dem Anwalt selbst. Der angestellte Anwalt muss daher die anfallenden Beiträge als Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern, kann aber umgekehrt einen Werbungskostenabzug geltend machen.


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