Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Steuerbescheinigungen nur in Papierform zulässig

Die Steuerberscheinigungen von den Banken akzeptiert das Finanzamt nur in Papierform.

Die Oberfinanzdirektion Münster hat im Rahmen einer Kurzinformation darauf hingewiesen, dass die Steuerbescheinigungen über Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer auf Dividenden nicht in elektronischer Form bei den Finanzbehörden eingereicht werden dürfen. Der Gesetzeswortlaut spricht von der Papierform. Werden die Bescheinigungen nur elektronisch übermittelt, rechnet das Finanzamt die zuvor einbehaltenen Beträge nicht auf die Steuerschuld an. Zwar wurden die Banken über diese Rechtsauffassung der Finanzverwaltung informiert, jedoch sollten Sie trotzdem nachfragen, falls Sie bisher nur eine elektronische Steuerbescheinigung von Ihrer Bank erhalten haben.


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