Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

Infodienst



Parkplatzgestellung an Mitarbeiter bleibt steuerfrei

Trotz eines anderslautenden Urteils bleibt die Finanzverwaltung dabei, dass die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter steuerfrei ist.

Das Finanzgericht Köln hatte entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat umgehend widersprochen: Stellplätze, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sind generell nicht zu besteuern. Die Oberfinanzdirektion Münster hat nun nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Auch die Einführung des Werkstorprinzips ab dem Kalenderjahr 2007 führt zu keiner anderen Auffassung.


Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ihre steuerlichen Fragen verdienen eine klare Antwort