Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

Infodienst



Grunderwerbsteuer trotz symbolischem Kaufpreis

Wird für ein Grundstück nur ein symbolischer Kaufpreis gezahlt, so ist der tatsächliche Wert Grundlage für die Grunderwerbsteuer.

Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht ein vereinbarter Kaufpreis von nur 1 DM, sondern der Grundstückswert ist. Der Kaufpreis von 1 DM hat lediglich symbolischen Charakter, auch wenn das Grundstück einen hohen negativen Ertragswert hat. Die Verpflichtungen des Erwerbers zur Vornahme von Investitionen und zur Beschäftigung stellen keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne dar. Das Urteil ist rechtskräftig.


Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ihre steuerlichen Fragen verdienen eine klare Antwort