Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
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Die Offene Handelsgesellschaft
Für Sie als Existenzgründer sollte auch die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Gesellschaftsform in Betracht kommen.
Bislang unterschied sich die OHG von der BGB-Gesellschaft dadurch, dass bei der OHG der Gesellschaftszweck auf dem Betrieb eines sog. Grundhandelsgewerbes ausgerichtet sein musste. Dieser Begriff ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Neuerdings liegt eine OHG in zwei Fällen vor.
Zum einen ist eine Gesellschaft eine OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist. Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert.
Zum anderen eröffnet die konstitutive Handelsregistereintragung ebenfalls die Möglichkeit, eine OHG entstehen zu lassen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Zweck des Unternehmens auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Auf diese Weise soll die Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft auch Kleingewerbetreibenden zugänglich gemacht werden. Aber auch Gesellschaften, deren Zweck auf die Verwaltung eigenen Vermögens gerichtet ist, steht nun die Möglichkeit zur bislang verwehrten Registereintragung offen.
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