Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Real Estate Investment Trust-Gesetz (REIT-Gesetz)

Für 2007 ist die Einführung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften vorgesehen.

Die Bundesregierung hat nach langer Diskussion am 2. November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaftern mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz) vorgelegt. Das Gesetz sieht die Einführung des German Real Estate Investment Trust (G-REIT) vor, der sich ausschließlich mit dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilienvermögen beschäftigt. Der G-REIT wäre von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit - bei der Verpflichtung, 90 % seines Gewinns auszukehren. Die Gewinnausschüttungen bei den Anteilseignern wären wiederum voll steuerpflichtig. Mit einer Verkündung des Gesetzes ist frühestens im April 2007 zu rechnen.


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