Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Kinderfreibetrag trotz Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung

Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.

Es ist möglich, dass Sie sich als unterhaltspflichtiger Elternteil im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung von der Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind freistellen, gleichzeitig aber trotzdem den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung dadurch nachkommen, dass Sie aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen auf den anderen Elternteil übertragen haben. Ist dies der Fall, steht Ihnen neben dem Kinderfreibetrag auch der Freibetrag zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses zu.


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