Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Ortsübliches Grabmal als dauernde Last

Ist die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen.

Die Kosten für ein ortsübliches Grabmal können gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs als dauernde Last steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Abziehbarkeit ist, dass Sie sich als Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensgebern - in der Regel Ihren Eltern - verpflichten, die Kosten eines ortsüblichen Grabmals zu tragen. Weiterhin müssen die entstehenden Aufwendungen angemessen sein.


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