Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Aufwendungen für eine Bildschirmarbeitsbrille

Eine Bildschirmarbeitsbrille für einen Arbeitnehmer kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu gehören auch Kosten, die durch eine spezielle Sehhilfe für einen Arbeitnehmer entstanden sind, da der Arbeitgeber durch gesetzliche Verpflichtung diese Kosten erstatten muss. Folglich handelt es sich dabei um Betriebsausgaben, die somit auch im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen werden können.

Beim Arbeitnehmer hingegen gehört der Vorteil aus der gesetzlich vorgesehenen Übernahme der Kosten für eine Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern die Notwendigkeit der Brille durch eine fachkundige Person festgestellt wurde.


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