Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
Infodienst
Steuerliche Behandlung des Arbeitslosengeldes II
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Zum 1. Januar 2005 wurden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) eingeführt und ersetzen seitdem die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Die Oberfinanzdirektion Münster weist daraufhin, dass das Arbeitslosengeld II steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen