Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Erbschaftsteuer

Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.

Bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe im Wege der Schenkung oder der Erbschaft ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen, dass sich der Ihnen zum Zeitpunkt dieses Erwerbs zustehende persönliche Freibetrag tatsächlich auswirkt. Anders wäre es lediglich dann, wenn Sie den Freibetrag innerhalb von zehn Jahren vor dem letzten Erwerb bereits verbraucht haben.


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