Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Pflichtveröffentlichungen einer GmbH

Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.

Seit dem 1. April 2005 ist für eine GmbH das Pflichtveröffentlichungsblatt der elektronische Bundesanzeiger. Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter, zum Beispiel den Bundesanzeiger in Papierform oder andere elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen. Satzungsbestimmungen, die den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt bestimmen, bedürfen daher der Klarstellung, ob es sich um den elektronischen oder den Bundesanzeiger in Papierform handelt.


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