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Rückstellung für Jubiläumszuwendungen

Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumszuwendungen ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.

Eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen dürfen Sie nur dann bilden, wenn die Verpflichtung zur Zahlung nicht eingeschränkt oder widerrufen werden kann. Das Finanzamt akzeptiert eine Rückstellung in der Bilanz daher nur, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es muss eine rechtsverbindliche, unwiderrufliche und vorbehaltslose Verpflichtung bestehen, die Jubiläumszuwendung zu gewähren.

  2. Diese Verpflichtung muss schriftlich fixiert sein.

  3. Der Anspruch auf die Jubiläumszuwendung muss nach dem 31. Dezember 1992 entstanden sein.


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