Steuern verstehen –
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Überbrückungs- und Neustarthilfe werden bis Ende Juni verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate.

Analog zu den Kurzarbeitsregelungen verlängert die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern auch die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni. Die Verlängerung gilt für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe. An den Bedingungen soll sich im Vergleich zum ersten Quartal nichts ändern.


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