Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
Infodienst
Versteuerung von Corona-Hilfen als Betriebseinnahmen
Eine ermäßigte Besteuerung der staatlichen Hilfen als außergewöhnliche Einkünfte ist nach Überzeugung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Die staatlichen Hilfen in der Pandemie, insbesondere die Sofort-, Neustart- und Überbrückungshilfe sind nach den Vorgaben des Fiskus als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln. Weil vermehrt Unternehmer für die Hilfsgelder die ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünfte beantragen, hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen die Finanzämter in einer Verfügung angewiesen, die ermäßigte Besteuerung abzulehnen. Die Corona-Hilfen seien ganz normal als laufende Betriebseinnahmen zu erfassen und zu versteuern.
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