Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.

Der Abzug von Sonderausgaben setzt Ausgaben voraus, durch die der Steuerzahler tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. Deshalb hat der Bundesfinanzhof auch die Kürzung des Sonderausgabenabzugs für Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers abgesegnet. Entgegen der Auffassung der Kläger handelt es sich bei den Zuschüssen nicht um steuerfreien Arbeitslohn, sondern um einen zweckgebundenen Zuschuss, der der anteiligen Erstattung von Sonderausgaben dient.


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