Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
Infodienst
Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit
Eine Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen des Erblassers gehört mindestens zum Großteil zu den nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Kosten der Nachlassverwaltung.
Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist der Zinsanteil aus der Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind die Vorfälligkeitsentschädigungen stattdessen als nichtabziehbare Kosten für die Verwaltung des Nachlasses zu behandeln. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich zum Zinsanteil auch sonstige Elemente wie Kosten oder Gebühren enthält, richtet sich die Abzugsfähigkeit danach, ob die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der Nachlassregelung oder der Nachlassverwaltung war.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen