Steuern verstehen –
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Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer

Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.

Beim Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind, richtet sich der Zeitpunkt der Lieferung nach der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung. Dies gilt auch bei einem Reihengeschäft. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Änderung in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen und damit klargestellt, dass die der Lieferung zu Grunde gelegten Lieferklauseln (z.B. Incoterms) als zivilrechtliche Verpflichtungen für die Bestimmung des Lieferzeitpunkts keine Rolle spielen.


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