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Nießbrauchsrecht an Betrieb ist kein begünstigtes Vermögen

Das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist selbst kein Betriebsvermögen und damit bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.

Für das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen ist, bedeutet dies nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt ist. Ein Nießbrauchsrecht sei zivilrechtlich ein Nutzungsrecht, das nach dem Bewertungsrecht kein Betriebsvermögen ist.


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