Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

Infodienst



Ermittlung der ortsüblichen Miete

Bei der Prüfung einer verbilligten Vermietung ist das ertragsorientierte Pachtwertverfahren kein geeigneter Maßstab zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Im Streit mit dem Finanzamt über die Frage, ob eine Gewerbeimmobilie verbilligt vermietet wurde und damit Ausgaben teilweise nicht abziehbar sind, darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der EOP-Methode (ertragsorientierter Pachtwert) bestimmt werden. Stattdessen muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein erfahrener und mit der örtlichen Marktsituation vertrauter Sachverständiger - beispielsweise ein erfahrener Makler - beurteilen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält, wenn sich vergleichbare Objekte nicht finden lassen.


Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ihre steuerlichen Fragen verdienen eine klare Antwort