Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

Infodienst



Enteignung ist keine Veräußerung

Der Gewinn aus der Entschädigung für die Enteignung eines Grundstücks durch die Gemeinde ist grundsätzlich steuerfrei, weil der Gewinn nicht auf einen Verkauf durch den Eigentümer zurückgeht.

Ordnet eine Kommune die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an und enteignet damit den Grundstückseigentümer, ist der daraus erzielte Gewinn nicht steuerpflichtig. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft setzt nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster voraus, dass die Eigentumsübertragung auf eine wirtschaftliche Betätigung des Eigentümers zurückzuführen ist. Eine Verkaufsabsicht des Eigentümers fehlt aber, wenn stattdessen das Grundstück enteignet wird.


Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ihre steuerlichen Fragen verdienen eine klare Antwort