Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Anpassung des steuerfreien Kaufkraftausgleichs

Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.

Für die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland kann der Arbeitgeber seinen ins Ausland entsandten Arbeitnehmern einen Kaufkraftausgleich zahlen, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ist. Die Höhe des steuerfreien Zuschlags wird vom Auswärtigen Amt zum Teil mehrmals im Jahr an die Entwicklung von Wirtschaft und Wechselkursen angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat nun die neueste Gesamtübersicht mit Stand Oktober 2018 veröffentlicht, die unter anderem Anpassungen für Brasilien, Neuseeland und einige afrikanische Länder enthält.


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