Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Verlust nach Anlagebetrug mit Schneeballsystem

Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.

Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem Investitionsprojekt, das zu gewerblichen Einkünften führen soll, sich später aber als betrügerisches Schneeballsystem herausstellt, kann er den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend machen. Anders als reine Kapitalanleger dürfen Gewerbetreibende Verluste auch dann als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehen, wenn letztlich niemals Einnahmen erzielt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof im Streit über den Kauf eines tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerks den Verlustabzug zugelassen. Ob ein gewerblicher Verlust vorliegt, sei nicht objektiv und rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerzahlers im Zeitpunkt des Abschlusses der maßgebenden Verträge.


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