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Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht

Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.

Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung kommt nach Meinung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auch für den von einer ausgebildeten Tänzerin erteilten Tanzunterricht in Frage. Das Finanzamt hat wegen des strengeren deutschen Rechts Revision eingelegt.


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