Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Unverzinsliche Angehörigendarlehen an den Betrieb

Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auch bei Angehörigendarlehen eine zwingende Abzinsung erfolgt, wenn das Darlehen unverzinslich ist.

Für unverzinsliche Darlehen schreibt das Gesetz eine Abzinsung mit 5,5 % vor. Die in der Bilanz tatsächlich als Verbindlichkeit anzusetzende Darlehenssumme fällt also entsprechend niedriger aus. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Regel ohne Ausnahme auch für zinsfreie Darlehen von einem Angehörigen des Betriebsinhabers gilt, wenn der Darlehensvertrag steuerrechtlich anzuerkennen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine fehlende Ausnahme für Angehörigendarlehen hat der Bundesfinanzhof nicht.


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