Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule

Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits das zweite Finanzgericht, das die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung für Fahrunterricht eingeräumt hat. Nach EU-Recht ist nämlich der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht umsatzsteuerfrei. Beide Entscheidungen sind allerdings nur vorläufige Aussetzungen der Vollziehung.


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