Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Golfturnier ist nicht als Sponsoring abziehbar

Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im Rahmen einer anschließenden Abendveranstaltung sind in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Einstufung dieser Ausgaben als abziehbare Sponsoringaufwendungen lehnt der Bundesfinanzhof auch dann ab, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren.


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