Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
Infodienst
Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8 %
Im kommenden Jahr wird die Künstlersozialabgabe 0,4 % niedriger liegen als 2016.
Die jetzt in Kraft getretene Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 bringt erfreuliche Nachrichten bei der Belastung durch die Künstlersozialabgabe: Im kommenden Jahr soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung gleich um 0,4 % sinken auf dann 4,8 %. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen