Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Bewertung von geerbten Anteilen an einem Immobilienfonds

Der Wert von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds richtet sich nicht zwangsläufig nach dem Rücknahmepreis, wenn der Kurswert niedriger ist.

Die Erbschaftsteuer auf Anteile an einem offenen Immobilienfonds berechnet sich normalerweise nach dem Rücknahmepreis der Anteile. Wenn das Fondsmanagement aber mangels Liquidität die Rücknahme vorübergehend ausgesetzt hat, ist auch eine Bewertung mit dem niedrigeren Börsenkurswert möglich. Für das Hessische Finanzgericht ist die Aussetzung der Rücknahme nämlich ein den Preis beeinflussender Umstand, der nach dem Bewertungsgesetz zu berücksichtigen ist.


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