Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Zinserträge des Altersvorsorgevermögens sind keine Eigenbeiträge

Um die Altersvorsorgezulage zu erhalten, muss ein eigener Beitrag zum Altersvorsorgevermögen geleistet werden, denn die Gutschrift der Zinserträge allein zählt nicht als Eigenbeitrag.

Für den Anspruch auf die Altersvorsorgezulage zu einem Altersvorsorgevertrag muss der Vertragsinhaber einen eigenen Altersvorsorgebeitrag leisten. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass es nicht ausreicht, wenn dem Altersvorsorgevertrag lediglich Zinsen und Erträge des Vorsorgevermögens gutgeschrieben werden. Anders als der Kläger meint, können die Zinserträge nicht als förderungsfähiger Beitrag eines Dritten gewertet werden.


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