Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Steuererklärung ist kein Antrag mit Verjährungshemmung

Weil mit der Abgabe einer Steuererklärung nur eine ohnehin bestehende Verpflichtung erfüllt wird, ist die Abgabe kein verjährungshemmender Antrag.

Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag mit ablaufhemmender Wirkung in Bezug auf die Verjährung, wenn sie zu einer Steuererstattung führen soll. Als ablaufhemmenden Antrag sieht der Bundesfinanzhof nur solche Willensbekundungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Mit einer Steuererklärung wird aber nur die Mitwirkungspflicht des Steuerzahlers erfüllt.


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