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Regierungsentwurf zur neuen strafbefreienden Selbstanzeige

Im Regierungsentwurf für die Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde die vorgesehene Änderung der strafrechtlichen Verjährung überarbeitet.

Aus dem Referentenentwurf zur Verschärfung der Rechtslage bei der strafbefreienden Selbstanzeige ist mittlerweile ein Regierungsentwurf geworden. Nur in einem Punkt wurde Gesetzentwurf dabei wesentlich geändert: Die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf grundsätzlich zehn Jahre ist nun wieder gestrichen worden. Allerdings hat die Änderung eher akademischen Charakter, denn stattdessen wird nun eine zehnjährige Berichtigungspflicht für die Straffreiheit festgeschrieben. In der Praxis ändert sich also nichts Wesentliches, auch wenn die Fristen etwas unterschiedlich berechnet werden.


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