Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Antrag auf tarifliche Besteuerung

Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.

Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Das Finanzgericht Münster sieht auch keine Möglichkeit, den Antrag im Rahmen einer Berichtigung der Steuererklärung nachzuholen, wenn die Erklärung nicht unrichtig oder unvollständig gewesen ist.


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