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Finanzverwaltung will mehrere Urteile nicht anwenden

Einige Urteile des Bundesfinanzhofs zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens will die Finanzverwaltung zumindest vorläufig nicht anwenden.

Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr will die Finanzverwaltung vorerst nicht anwenden. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die Urteile, die die Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens betreffen, vorerst zu ignorieren und weiter nach den geltenden Verwaltungsanweisungen zu verfahren. Allerdings ist diese Anweisung kein echter Nichtanwendungserlass, sondern vorerst nur eine "Zurückstellung der Anwendung", weil zu den entschiedenen Fragen noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Zumindest den Ausgang dieser Verfahren will das Ministerium noch abwarten. Weil Einspruchsverfahren wegen der noch anhängigen Verfahren weiter ruhen können, ist die vorläufige Nichtanwendung der steuerzahlerfreundlichen Urteile verschmerzbar.


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