Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
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Verrechnung gewerblicher Einkünfte bei Ehegatten
In der Vergangenheit war es möglich, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer keinen Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer erhielten, wenn der eine Ehegatte Gewerbeverluste hatte, die die Gewinne des anderen Ehegatten kompensierten.
Wenn ein Ehegatte positive Gewerbeeinkünfte hat, während der andere einen Gewerbeverlust ansetzen muss, werden bei der Zusammenveranlagung die Beträge vor der Berechnung des Gewerbesteuerentlastungsbetrags miteinander verrechnet. In der Folge kann es dazu kommen, dass der eine Ehegatte zwar Gewerbesteuer zahlen muss, eine Entlastung bei der Einkommensteuer aber nicht erfolgt, weil die Ehegatten durch den Verlust des anderen Gatten insgesamt gesehen keine positiven Gewerbeeinkünfte haben. Betroffen von dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind in erster Linie Altfälle, weil seit 2008 bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nur die Summe der positiven Gewerbeeinkünfte anzusetzen ist.
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