Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.

Die Pflicht der Unternehmer, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Der Bundesfinanzhof ist überzeugt, dass die Regelung verhältnismäßig ist und innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt. Allerdings darf das Finanzamt bei Konzerngesellschaften den Antrag, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Papierform abgeben zu dürfen, nicht einfach mit dem Hinweis auf den Internetzugang anderer Konzerngesellschaften ablehnen.


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