Steuern verstehen –
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Musterverfahren zur Berechnungsgrundlage bei der 1 %-Regelung

Der Bundesfinanzhof muss jetzt prüfen, ob auch Gebrauchtwagen bei der 1 %-Regelung generell mit dem Listenneupreis anzusetzen sind.

Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig ist, mit dem geprüft werden soll, ob die Verwendung des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für die 1 %-Regelung rechtmäßig ist. In dem Verfahren geht es um die Höhe des privaten Nutzungsvorteils für einen Gebrauchtwagen. Einsprüche beim Finanzamt ruhen aufgrund dieses Verfahrens nun zwangsläufig.


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