Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Umsatzsteuerschuld trotz unvollständiger Rechnung

Fehlende Pflichtangaben in einer Rechnung schützen nicht davor, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.

Auch wenn eine Rechnung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, ist der ausstellende Unternehmer verpflichtet, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. So hat der Bundesfinanzhof über Rechnungen zu nicht ausgeführten Leistungen geurteilt, die der Empfänger zwar zum Vorsteuerabzug verwendet hatte, in denen aber neben dem Lieferzeitpunkt auch die fortlaufende Rechnungsnummer fehlte.


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