Steuern verstehen –
einfach erklärt.
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Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig
Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.
Ein dingliches Wohnungsrecht entzieht dem Grundstückseigentümer auf Dauer das Nutzungsrecht an seiner Immobilie. Daher ist der unentgeltliche Verzicht auf dieses Wohnrecht eine Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt, meint der Bundesfinanzhof. Schon vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof gleiches für den vorzeitigen unentgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht entschieden.
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