Steuern verstehen –
einfach erklärt.
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Treuhand-Anteile gelten auch als vergünstigtes Betriebsvermögen
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
In einem rechtskräftigen Urteil hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass auch treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen als Mitunternehmerschaften gelten, und daher die erbschaftsteuerliche Vergünstigung für Betriebsvermögen auch für solche Anteile gilt. Für den sogenannten Treuhand-Erlass der Finanzverwaltung, der vom Gegenteil ausgeht, sieht das Gericht keine gesetzliche Grundlage.
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