Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Lohnsteuerrückerstattung für steuerfreie Nutzung

Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.

Ab dem Jahr 2000 wurde die Steuerpflicht für die private Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte rückwirkend aufgehoben. Daher kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer für die private Nutzung erhoben und an das Finanzamt abgeführt hat, als noch die alte Gesetzeslage galt. Sie können in einem solchen Fall die zuviel gezahlte Lohnsteuer über Einkommensteuerveranlagung zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der versteuerten Vorteile.


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