Steuern verstehen –
einfach erklärt.
In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.
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Keine Verzinsung von zu Unrecht nicht ausgezahlten Steuern
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass nur für explizit geregelte Sachverhalte eine Verzinsung erfolgt.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs enthält die Abgabenordnung keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass Ansprüche des Steuerpflichtigen aus dem Steuerschuldverhältnis stets zu verzinsen sind. Im Gegenteil ist darin geregelt, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur verzinst werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein zu Unrecht nicht ausgezahltes Steuerguthaben kann daher nicht verzinst werden.
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